In Deutschland stolpern gleich mehrere (Medien)figuren über KI – manche zurecht, manche nicht. Der Fall des NZZ-Deutschland-Chefredaktors Florian Eder zeigt, wie schnell aus einem schwachen Indiz ein Vorwurf wird.

Die Berliner Zeitung «Tagesspiegel» schmeisst ihren Editor-at-Large raus, wegen KI. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung löscht einen Gastbeitrag des thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt, wegen KI. Mathias Döpfner, Chef der Axel-Springer-Gruppe, schreibt für die Zeitung «Welt» einen Artikel über diese Geschehnisse, mit KI. Und praktisch gleichzeitig spricht sich der deutsche Presserat gegen eine generelle KI-Kennzeichnungspflicht aus. All das ist fast parallel passiert.
Die drei Fälle klingen ähnlich, haben aber wenig miteinander zu tun. Ich versuche, aufzudröseln:
- Stephan-Andreas Casdorff vom Tagesspiegel liess Meinungstexte durch KI schreiben, diesen Umstand gab er selbst zu. Weil er damit gegen die internen Richtlinien der Zeitung verstossen hat, ist die Freistellung korrekt.
- Der Gastbeitrag von Voigt soll Zitate von Wissenschaftler:innen enthalten haben, die diese nie gesagt haben. Die Löschung ist folgerichtig. Ausserdem sollte der Text Konsequenzen für den Politiker haben. Denn das Problem ist kein technisches, sondern ein menschliches, wie Kommunikationsberaterin Franziska Bluhm richtig schreibt.
- Mathias Döpfner nutzte Googles KI-Gemini, um eine Gegenrede zur Löschung des Voigt-Beitrags zu verfassen. Er «verbürgt sich dafür, am vorgeschlagenen Text nichts geändert zu haben». Dieser Beitrag hätte nie erscheinen dürfen. Döpfner zeigt damit zwei Dinge: erstens, dass ihm seine eigenen Gedanken nichts wert sind, und zweitens, dass es Journalismus nicht braucht. Welche Leser:in soll noch für einen Artikel bezahlen, wenn sie ihn selbst prompten kann?
Und jetzt taucht am Horizont noch ein vierter Fall auf: Der selbsternannte «Plagiatsjäger» Stefan Weber wirft Florian Eder, Chefredaktor der NZZ Deutschland, vor, ebenfalls KI für Kommentare genutzt zu haben. Also ein vermeintlich ähnlicher Fall wie bei Stephan-Andreas Casdorff. Aber mit einem entscheidenden Unterschied: Eder gibt den KI-Einsatz nicht zu.
Ein Indiz ist kein Beweis
Die Vorwürfe von Weber sind hanebüchen. Er belegt diese mit dem KI-Detektor «Pangram», der KI-typische Stilelemente identifiziert und eine Quote berechnet, zu wie viel Prozent ein Text KI-generiert sein soll. Natürlich kann diese Auswertung darauf hindeuten, dass ein Text mehrheitlich von einer KI geschrieben worden ist. Aber ist es ein Beweis? Nein. Es ist allerhöchstens ein Indiz dafür.
Diese KI-Detektor-Tools sind statistische Wahrscheinlichkeitsmaschinen und können ohne ein technologisches Merkmal in einem Text (z.B. Wasserzeichen) nie zweifelsfrei feststellen, ob dieser von einem Menschen oder einer Maschine geschrieben worden ist.
Problematisch daran ist: Wie soll Eder beweisen, dass er sich einen Satz wie «Israel ist kein theoretischer, sondern ein existenzieller Ort» (wird von Weber genannt) selbst ausgedacht hat? Es ist unmöglich, nachzuweisen, dass ein Text aus der eigenen Hand geflossen ist. Umgekehrt wird ein Ergebnis eines Detektions-Tools für bare Münze genommen. Das ist unfair und schafft faktisch die Unschuldsvermutung ab. Im Zweifel glaube ich einem Journalisten wie Eder und nicht einem Detektions-Tool, das aufgrund von Mustern simple Wahrscheinlichkeiten berechnet.
Es ist so: Ein Tool berechnet eine Wahrscheinlichkeit, ein Blogger publiziert sie, ein Journalist amplifiziert sie. Wer im Fadenkreuz landet, kann sich nicht wehren. Denn es gibt keinen Beweis für Unschuld, so wie es keinen Beweis für Schuld gibt.
Das vermeintliche Plagiat
Der amplifizierende Journalist ist Lukas Hässig. Er wirft der NZZ sowie Florian Eder vor, zu plagiieren. Natürlich mit Fragezeichen, denn ohne wäre es justiziabel. Dieses Narrativ hat Hässig von Weber übernommen, dieser schreibt: «Vor nur zwei Wochen griff die NZZ bei einer moralisch ähnlich gelagerten Plagiatsaffäre hart durch.» Hässig müsste es als langjähriger Journalist besser wissen. KI zu nutzen, ist kein Plagiat, kann kein Plagiat sein. KI-Outputs sind nicht urheberrechtlich geschützt. Es gibt schlicht nichts zu stehlen. Wer das trotzdem «Plagiat» nennt, verwässert entweder den Begriff oder nutzt ihn bewusst, weil er gefährlicher klingt.
Und die Causa Eder ist ganz sicher keine «dramatischere Affäre» als das wirkliche Plagiat von Dominik Feusi, wie Weber behauptet (was Hässig dankbar übernimmt). Das Gegenteil ist wahr: Im Fall Feusi gab Beweise und ein Geständnis. Also abgeschriebene Passagen, nachweisbare Quellen und eine klare Urheberrechtsverletzung. Bei Eder gibt es ein Detektions-Tool, das Stilmuster berechnet. Das sind keine vergleichbaren Kategorien.
Wenn ein Detektions-Tool beziehungsweise ein Algorithmus als Ankläger fungiert, ist kein Gegenbeweis möglich. Das ist ein Mechanismus, der jeden treffen kann. Auch mich. Schliesslich kommt in diesem zu 100 Prozent menschengemachten Text zweimal das Wort «sondern» vor.
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